Voller Trainings- und Spielbetrieb wieder möglich!
Alle Mannschaften legen los
Wir freuen uns sehr, dass ab 19. Mai das Training mit Körperkontakt erlaubt ist und auch Spiele können ausgetragen werden – alles natürlich unter bestimmten Auflagen.
Alle Mannschaften, egal ob Damen, Herren oder unsere WOP-Juniors nehmen den vollen Trainingsbetrieb wieder auf! Die Nachwuschsteams ab der U13 tragen zusätzlich ihre restlichen Matches aus dem Herbst im Juni nach, um die Meisterschaft noch beenden zu können. Die Jahrgänge darunter haben die Möglichkeit Freundschaftsspiele zu vereinbaren bzw. an Turnieren teilzunehmen.
Folgend dürfen wir euch die wichtigsten Punkte mitteilen.
Es gilt allgemein:
- Sportausübung ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
- Vollkontakttraining ist wieder erlaubt.
- Vorweisen eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr / „Eintrittstest“ (siehe unten)
- Registrierungspflicht erforderlich, wenn die Aufenthaltsdauer auf der Sportstätte länger als 15 min beträgt.
- Für SpielerInnen, BetreuerInnen bzw. TrainerInnen gilt auf der Sportstätte keine Maskenpflicht im Freien. Es ist aber weiterhin ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, dies gilt jedoch nicht bei der Sportausübung (bzw. auf den Ersatzbänken). Alle anderen Personen haben ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zu jeder Zeit eine FFP2–Maske getragen werden, gleich ob man sich im Freien oder geschlossenen Räumlichkeiten aufhält. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Auf der Sportstätte darf längstens bis 22.00 Uhr verweilt werden.
Es dürfen nur Personen die Sportstätte betreten, die Eintrittstests vorweisen. Die Art der Nachweise und Gültigkeit dieser für Personen ab dem 10. Geburtstag können wie folgt zusammengefasst werden:
- Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 48h gültig
- Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72 h gültig
- Schultests werden anerkannt: 48h gültig
- Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig
- Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort – einmalig gültig
Ausgenommen davon sind:
- bereits geimpfte Personen
- Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wenn diese nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
- Bei einer Zweitimpfung wenn die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegt.
- Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
- Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR -Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
- Genesen
- Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides oder einer ärztlichen Bestätigung nicht älter als 6 Monate oder eines Antikörpernachweises nicht älter als 3 Monate
Weiterführende Informationen zum Besuch von Meisterschafts- oder Freundschaftsspielen bzw. Veranstaltungen sind den entsprechenden Aushängen bei unseren Sportplätzen zu entnehmen.
Wir sind sehr froh, dass nun ein geregelter Trainingsbetrieb möglich ist und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.